Sportklinik Leipzig GbR
Gesetzlich versicherte Patienten können dann stationär behandelt werden, wenn die Krankenkasse einem Einzelkostenantrag zustimmt bzw. wenn Integrierte Versorgungsverträge zwischen dem Operateur und der jeweiligen Krankenkasse bestehen. Einzelheiten dazu erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Ambulante Operationen können bei allen Patienten unabhängig des Versicherungsstatus durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt dann entweder über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (bei gesetzlich versicherten Patienten) oder über die gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei privat versicherten Patienten bzw. Selbstzahlern.