Sportklinik Leipzig GbR
Die Sportklinik Leipzig GbR ist eine private Krankenanstalt mit Zulassung nach §30 GewO. Eine Zulassung zur stationären Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt über sogenannte Fallpauschalen. Diese Fallpauschalen richten sich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und werden individuell durch das Krankenhaus festgelegt. Dabei erfolgt eine Orientierung am gültigen DRG-System. Die ärztlichen Leistungen (Operateur, Anästhesist, Labor) werden separat berechnet. Die Fallpauschalen und die ärztlichen Leistungen werden in der Regel durch die privaten Krankenversicherungen getragen.

Gesetzlich versicherte Patienten können dann stationär behandelt werden, wenn die Krankenkasse einem Einzelkostenantrag zustimmt bzw. wenn Integrierte Versorgungsverträge zwischen dem Operateur und der jeweiligen Krankenkasse bestehen. Einzelheiten dazu erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Ambulante Operationen können bei allen Patienten unabhängig des Versicherungsstatus durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt dann entweder über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (bei gesetzlich versicherten Patienten) oder über die gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei privat versicherten Patienten bzw. Selbstzahlern.